Fragensammlung | FAQ-Angebot zur Finanzierung der Medienscout-Ausbildung und -Arbeit

Die folgenden Informationen wurden zusammengestellt mit freundlicher Unterstützung von:

Angela Stumpp-Marx (Schwerpunkt: „Qualitätsbudget Sachsen“)
LaSuB, Referat 34 | Servicestelle für besondere Bildungsangebote
Kontakt: angela.stumpp-marx@lasub.smk.sachsen.de

Dirk Bachmann (Schwerpunkt: Flexibles Lernbudget)
LaSuB, Referat 34 | Servicestelle für besondere Bildungsangebote
Kontakt: dirk.bachmann@lasub.smk.sachsen.de

Dr. Stephan Bloße & Birgit Henck (Schwerpunkt: Ganztagsangebote)
LaSuB, Referat 34 | Servicestelle Ganztag
Kontakt: servicestelle-gta@lasub.smk.sachsen.de

A | Grundsätzliche Fragen

A 1 | Wofür können im Rahmen der Medienscout-Ausbildung und -Arbeit Kosten anfallen?

  • Honorare für schulexterne (medien-)pädagogische Fachkräfte
  • Technik und Materialien für die Ausbildung und Arbeit (z.B. Tablets, Broschüren, Materialkoffer …)
  • Werbung (z.B. Druckkosten für Flyer/Poster/Aufkleber u.Ä., Shirts mit Logo …)
  • Snacks für die Medienscout-Treffen und für Veranstaltungen, die Medienscouts für andere Kinder und Jugendliche ihrer Schulen organisieren
  • Ausstattung/Mobiliar eines Medienscout-Büros (sofern Ihre Schule über entsprechende räumliche Kapazitäten verfügt)
  • Teilnahmegebühren für Online- und Präsenz-Fortbildungsangebote
    Tipp: Die Teilnahme an der Fortbildungsreihe „Medienscouts ausbilden“ der Bildungsinitiative „Medienscouts in Sachsen“ ist für Lehrpersonen aus Sachsen kostenlos.
  • Reisen und Übernachtungen (z.B. im Rahmen von Wettbewerbsteilnahmen und schulexternen Fortbildungen)
  • teambildende Maßnahmen mit Fortbildungsintention (z.B. Kommunikations- und Konfliktlösungstraining)
  • teambildende Maßnahmen ohne Fortbildungsintention (z.B. Schuljahresabschlussveranstaltung für die Medienscouts, Ausflüge …)

Gut zu wissen: Wenn Sie sich für eine schulinterne Medienscout-Ausbildung entscheiden, bei der Sie auf die Expertise aus dem Kollegium zurückgreifen, kommen Sie in der Initiierungsphase eines Projektes auch ohne zusätzliche finanzielle Ressourcen aus. Betrachten Sie die Finanzierung daher nicht als allzu große Einstiegshürde.

A 2 | Welche potentiellen Finanzierungsquellen sollten Sie je nach Verwendungszweck im Blick behalten?

  • Eigenmittel der Schule
  • Schulförderverein oder Ehemaligenverein
  • staatliche Mittel zur Umsetzung von Ganztagsangeboten (GTA)
  • „Qualitätsbudget Sachsen“
  • weitere Förderprogramme auf Landesebene* (siehe dazu Abschnitt E)
  • Förderprogramme auf Bundesebene* (siehe dazu Abschnitt E)
  • private und wirtschaftsnahe Stiftungen
  • Geld- und Sachspenden von Krankenkassen, Bankinstituten, von über-/regionalen Betrieben und Energieanbietern usw. (z.B. Software-Lizenzen, Hardware, Ausstattung für ein Medienscout-Büro, sachgebundene Kostenübernahme etwa für Druck- und Fortbildungskosten)
  • Einnahmen durch schulexterne Workshop-Angebote (z.B. an benachbarten Grundschulen, an der Volkshochschule …)
  • Teilnahme an sächsischen und bundesweiten Wettbewerben in den Themenfeldern Medien(bildung), Demokratiebildung, Engagementförderung usw.* (siehe dazu Abschnitt E)

    * Über jeweils aktuelle Ausschreibungen informieren wir Sie im Newsletter der Bildungsinitiative „Medienscouts in Sachsen“!

Gut zu wissen: Einige Medienscout-Konzepte im Bundesgebiet setzen ergänzend zu den aufgeführten potentiellen Fördermitteln auf eine Kostenbeteiligung durch die Medienscouts. Falls Sie sich für diesen Weg entscheiden, empfehlen wir, den Eigenbetrag möglichst gering zu halten und diesen auf die anteilige Finanzierung teambildender Maßnahmen zu beschränken (z.B. Übernachtungs- und Verpflegungskosten).

B | Fragen rund um die Finanzierung von Ganztagsangeboten

B 1 | Welche Kosten der Medienscout-Ausbildung und -Arbeit (vgl. Abschnitt A 1) lassen sich über Ganztagsangebote abrechnen?

Über GTA-Gelder lassen sich sowohl Honorare als auch bestimmte Sachkosten abrechnen.

Honorarkosten können abgerechnet werden für:

  • a) schulinterne und -externe Personen, die interessierte Kinder und Jugendliche im Rahmen eines GTA zu Medienscouts ausbilden
  • b) schulinterne und -externe Personen, die ein GTA für ausgebildete Medienscouts anleiten
  • c) schulexterne Personen, die für aktive oder zukünftige Medienscouts einmalig einen Vortrag oder Workshop im Rahmen eines GTA oder im Rahmen der Projektwoche anbieten (siehe dazu auch Abschnitt B 6)

Als Sachkosten können abgerechnet werden:

  • a) Teilnahmen an sächsischen und bundesweiten Veranstaltungen, die sich explizit an Medienscouts richten ⇒ abrechenbar sind Teilnahmegebühren sowie Fahrt- und Übernachtungskosten für (zukünftige) Medienscouts und die GTA-Leitung sowie für ggf. erforderliche Betreuungspersonen
  • b) technische Geräte (z.B. Laptops, Tablets, Podcast-Equipment, Kameras …), die Medienscouts im Rahmen eines GTA für die Durchführung benötigen
  • c) Kosten, die im Rahmen von Werbemaßnahmen des Medienscout-GTAs entstehen

Voraussetzung für die Abrechnung von Sachkosten: Die Schule muss ein Medienscout-GTA für eine sich regelmäßig treffende Medienscout-Gruppe anbieten (weitere Möglichkeiten: siehe Abschnitt B 6).

Gut zu wissen: Kosten (Honorare und Sachkosten) sind mit der GTA-Koordination und Schulleitung abzusprechen.

B 2 | Können nur pädagogische Fachkräfte oder auch nicht volljährige Schülerinnen und Schüler (z.B. erfahrene Medienscouts) GTA-Honorare erhalten, wenn sie die Medienscout-Ausbildung und -Arbeit im Rahmen eines Ganztagsangebotes anleiten?

Externe nicht pädagogische Fachkräfte können unter bestimmten Voraussetzungen in Absprache mit der GTA-Koordination und Schulleitung Angebote durchführen. Auch Jugendliche können ein Honorar erhalten. Wenn diese unter 18 Jahre alt sind, wird die Honorarvereinbarung mit den Erziehungsberechtigten abgeschlossen. Außerdem gilt, dass diese bei der Durchführung und Umsetzung eines Angebotes mit einer volljährigen GTA-Kraft zusammenarbeiten.

B 3 | Welche Kosten der Medienscout-Ausbildung und -Arbeit lassen sich über Ganztagsangebote nicht abrechnen?

  • die Ausbildung der Lehrkräfte, die später Medienscouts ausbilden und anleiten möchten
  • Ausstattungsgegenstände und Unterrichtsmaterialien für den regulären Unterricht
  • technische Endgeräte, Equipment und Materialien, die sich Ganztagsangeboten mit Medienscout-Bezug nicht zuordnen lassen

Gut zu wissen: Beschaffungen über 5.000,00 EUR inkl. MwSt. können nicht mit GTA-Mitteln finanziert werden. Bitte beachten Sie ggf. eigene Richtlinien für die Auftragsvergaben des Antragstellenden für GTA und die haushalterischen und vergaberechtlichen Bestimmungen des Freistaates Sachsen.

B 4 | Wann findet die Antragstellung zur Förderung von Ganztagsangeboten statt?

Der GTA-Antrag wird jährlich bis zum 28.02. eines Jahres für das kommende Schuljahr durch den Schulträger oder den Schulförderverein bei der Sächsischen Aufbaubank auf Basis einer Ganztagskonzeption in Absprache mit der GTA-Koordination und Schulleitung gestellt. 

Gut zu wissen für kooperierende schulexterne Fachkräfte: Bereits vor der Antragstellung können Sie mit Ihrem Vorschlag für ein GTA an die Schulen herantreten, damit dieses gemeinsam besprochen und bei Interesse rechtzeitig in die GTA-Konzeption/Planung für das neue Schuljahr eingeplant werden kann. Generell können Angebote jederzeit an die Schulen herangetragen werden. Die Schule entscheidet dann vor dem Hintergrund ihrer Planung und Konzeption und den verfügbaren Mitteln über Möglichkeiten der Umsetzung.

B 5 | Was ist darüber hinaus bei der Antragstellung zu beachten?

  • Die Ganztagskonzeption beinhaltet neben den Zielrichtungen und Schwerpunkten eine Liste an Angeboten und Projekten. Die Angebotsliste kann im Laufe des Schuljahres angepasst und ergänzt werden.
  • Gelder können für ein Medienscout-GTA nur genutzt werden, wenn dieses in die Angebotsliste aufgenommen wurde und Anschlüsse zu den Schwerpunkten hergestellt werden können.

Zur Broschüre „Ganz schnell beantwortet: FAQ Ganztagsangebote. Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Beantragung und Durchführung von GTA“:
https://www.schule.sachsen.de/download/2023_08_FAQ_GTA.pdf

Zur Broschüre „Hinweise. Erklärungen und Hilfen zur Sächsischen Ganztagsangebotsverordnung“:
https://www.schule.sachsen.de/download/Hinweise_03_2021.pdf

Die Sächsische Ganztagsangebotsverordnung (SächsGTAVO) finden Sie hier:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17119-Saechsische-Ganztagsangebotsverordnung

B 6 | Können die geförderten GTA-Angebote auch zeitlich gebündelt stattfinden und abgerechnet werden (z.B. statt wöchentlicher 45-minütiger Treffen, die über ein Schuljahr verteilt stattfinden, wenige 180-minütige Treffen innerhalb von 2 Monaten)?

In der Regel ja. GTA finden ganzjährig, halbjährig i.d.R als Zeitstunden (a 60 Minuten), im Kurssystem (6 bis 10 Einheiten) oder aber an mindestens 4 verschiedenen Projektterminen (in Projektform) unterrichtsergänzend statt.

Gut zu wissen: Ein GTA-Angebot darf (selbstverständlich in Absprache mit allen Beteiligten und den Eltern) auch zeitlich über den Schultag hinausgehen. Eine Teilnahme an schulfreien Tagen bedarf der Einzelfallprüfung zum gegebenen Versicherungsschutz. Zugestimmt wird, wenn nachgewiesen werden kann, dass konkrete Hinderungstatbestände vorliegen, welche einer Durchführung innerhalb der regulären Schulzeit entgegenstehen (z. B. Netzwerktreffen an Wochenenden).

B 7 | Welche Möglichkeiten bestehen, wenn sich im Laufe eines Schuljahres die finanziellen Bedarfe ändern (z.B. durch die Notwendigkeit einer inhaltlichen Vertiefung im Rahmen eines GTA durch externe Fachpersonen)?

Änderungen und Ergänzungen werden bei der GTA-Koordination und den Antragstellenden der Schule angezeigt und in die Ganztagskonzeption aufgenommen. Sofern es noch vorhandene Ressourcen im GTA-Budget der Schule gibt, können dadurch auch nachträglich weitere GTA-Gelder eingesetzt werden.

B 8 | Dürfen ehemalige Medienscouts ihr Medienscout-Shirt behalten, wenn sie (z.B. aufgrund des Schulabschlusses) nicht mehr im Medienscout-GTA-tätig sind?

Generell gilt: GTA-Anschaffungen bleiben 5 Jahre im Besitz der Schule, danach müssen sie gegenüber der Sächsischen Aufbaubank (SAB) nicht mehr nachgewiesen werden. Für T-Shirts gilt dies aufgrund des Verschleißes nicht.

B 9 | Können zwei Schulen schulübergreifende eine Beantragung von GTA vornehmen?

Ja, das ist möglich. Erforderlich dafür ist eine Kooperationsvereinbarung der beteiligten Schulen, die regelt, wer sich mit welchem Anteil einbringt (z.B. Bereitstellung von Räumlichkeiten und finanziellen Mitteln). Unterschrieben wird die Vereinbarung jeweils von den Schulleitungen und GTA-Antragstellenden der beteiligten Schulen.

Gut zu wissen: Auch für den Versicherungsschutz ist die Kooperationsvereinbarung essentiell, denn sie sichert die jeweiligen Treffen als Schulveranstaltungen ab.

C | Fragen rund um das „Qualitätsbudget Sachsen“

C 1 | Welche Kosten der Medienscout-Ausbildung und -Arbeit (vgl. Abschnitt A 1) lassen sich über das „Qualitätsbudget Sachsen“ abrechnen?

Über das zugewiesene schulbezogene Qualitätsbudget lassen sich folgende Kosten abrechnen, wenn diese inhaltlich-konzeptionell im Zusammenhang mit der (zukünftigen) Medienscout-Arbeit stehen:

  • Teilnahmegebühren für Online- und Präsenz-Fortbildungsangebote für Lehrpersonen
    Gut zu wissen: Reisekosten für Aus- und Fortbildungsreisen der Lehrkräfte (auch Reisen zu Medienscout-Netzwerktreffen) werden aus dem nicht-schulbezogenen Qualitätsbudget finanziert. Dazu muss die Schulleitung im Dienstreiseantrag der Lehrkraft vermerken, dass die Reisekosten der Aus- und Fortbildungsreise aus dem Titel „Reisekosten/Qualitätsbudget“ 52779 finanziert werden sollen. Die Lehrkraft rechnet die Fahrt- und Übernachtungskosten (ohne Teilnahmegebühr!) bei der zuständigen Reisekostenstelle im Landesamt für Schule und Bildung ab. Voraussetzung ist ein genehmigter Dienstreiseantrag, der der Abrechnung beigefügt sein muss.
  • Honorare für die Durchführung von einmaligen oder mehrfach bzw. modular durchgeführten Angeboten (z.B. Vorträge, Workshops), die im Rahmen des Schulprogramms und/oder des Pädagogischen Konzepts im Kontext Medienbildung aufgeführt sind
    o für schulexterne beratende Fachkräfte
    o für schulexterne (medien-)pädagogische Fachkräfte
  • Kosten für Bereitstellung üblicher Getränke und ggf. kleinerer Snacks im Rahmen von schulinternen Veranstaltungen – sowohl für Besprechungen mit Externen als auch für länger andauernde Besprechungen ohne die Beteiligung Externer oder schulinterne Fortbildungen für Lehrkräfte in der Schule.
    Gut zu wissen: Als übliche Getränke werden Kaffee, Tee und Erfrischungsgetränke angesehen. Die Finanzierung von alkoholhaltigen Getränken ist ausgeschlossen. Als kleine Snacks sind ausschließlich Gebäck (Kekse) und Obst, jedoch keine belegten Brötchen, Kuchen, Obst- oder Gemüsespieße oder komplette Mahlzeiten (Frühstück, Mittag- oder Abendessen) zu verstehen. Ausgaben können grundsätzlich nur für dienstliche Besprechungen in Dienstgebäuden geleistet werden.
  • • Kosten für Fachliteratur (Einzelexemplare, keine Lehrer- oder Schülersätze!)
    Gut zu wissen: Fachliteratur zur Schulentwicklung (Unterrichts-, Personal- und Organisationsentwicklung für die Schulbibliothek, Fachzeitschriften (z. B. auch zur Medienbildung) sind über das Qualitätsbudget finanzierbar. Abos müssen innerhalb des Zeitraumes liegen (also zeitlich begrenzt sein), für den das Qualitätsbudget in entsprechender Höhe ausgereicht worden ist. Es kann auch ein Zugang zu Online-Fortbildungsplattformen für Lehrkräfte über das Qualitätsbudget finanziert werden.
  • Kosten für Moderationsmaterial (z.B. „Moderationskoffer“)
  • Kosten, die im Rahmen von Hospitationsreisen entstehen können
  • Raummieten im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen außerhalb der Schule

C 2 | Welche Kosten der Medienscout-Ausbildung und -Arbeit (s.o.) lassen sich über das „Qualitätsbudget Sachsen“ nicht abrechnen?

  • Kosten für die Beförderung der (zukünftigen) Medienscouts
  • Reisekosten für Ausflüge des Kollegiums (siehe dazu auch Abschnitt C 1)
  • Reisekosten für kulturelle Unterhaltungsveranstaltungen
  • Kosten, die in den Verantwortungsbereich des Schulträgers fallen (z.B. Ausstattungsgegenstände, technische Geräte und/oder Lehr- und Lernmittel)
  • Kosten für Speisen wie belegte Brötchen, Kuchen, Obst- oder Gemüsespieße oder komplette Mahlzeiten (siehe dazu auch Abschnitt C 1)

C 3 | Was ist bei der Antragsstellung zu beachten?

Es erfolgt keine Antragstellung; es sind lediglich die Verwendungsbestimmungen und das Vergaberecht zu beachten.

Ausschlaggebend im Vergaberecht ist die Höhe der vereinbarten Mittel (Leistungswert):

  • Leistungen mit einem Wert von bis zu 500,00 EUR netto können ohne das Einholen von Angeboten vertraglich vereinbart werden, wenn sie erkennbar den marktüblichen Preisen entsprechen.
  • Leistungen mit einem Wert > 500,00 EUR, ≤ 25.000,00 EUR sind „freihändig zu vergeben“, also auszuschreiben. Vor Abschluss des Vertrages sind mindestens drei Anbieter zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern (schriftlich oder mündlich – im letzteren Fall mit eigenverantwortlicher Dokumentation durch die Schule). Wird nicht der Anbieter mit dem günstigsten Angebot ausgewählt, muss diese Vergabe begründet werden, die die besondere Wirtschaftlichkeit des ausgewählten Anbieters erkennen lässt.

D | Fragen rund um das „Flexible Lernbudget“

D 1 | Welche Kosten der Medienscout-Ausbildung und -Arbeit (vgl. Abschnitt A 1) lassen sich über das Flexible Lernbudget abrechnen?

Honorarkosten können abgerechnet werden für:

  • a) schulexterne Personen, die interessierte Kinder und Jugendliche zu Medienscouts ausbilden
  • b) schulexterne Personen, die ausgebildete Medienscouts anleiten und beraten

Sachkosten können abgerechnet werden für:

  • a) Teilnahmegebühren für Online- und Präsenz-Fortbildungsangebote für (zukünftige) Medienscouts und Lehrpersonen
  • b) teambildende Maßnahmen (z.B. Eintrittsgelder) ⇒ Verpflegungs- und Fahrtkosten, die ggf. entstehen, können nicht abgerechnet werden
  • c) Bildungsmaterialien (darunter auch Lizenzen), die als unterrichtsergänzende Materialien fördern
    Praxisbeispiel: Das Programm „Digitale Helden“ unterstützt Medienscouts mit Online-Fortbildungen im Themenfeld Medienbildung. Die Kosten für eine Jahreslizenz, die die Teilnahme an den Fortbildungen ermöglicht, gelten als unterrichtsergänzende Materialien.

D 2 | Zu welchen Zeiten ist eine Antragsstellung möglich?

Jederzeit, solange die Schule verfügbares Budget hat.

E | Fragen zu weiteren möglichen Förderquellen

[Fragen & Antworten folgen in Kürze]