Kunsturheberrechtsgesetz
Das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, kurz KUG, wurde in Deutschland am 9. Januar 1907 erlassen und wurde 1966 größtenteils aufgehoben. In Kraft ist der Teil, der den Schutz von Bildnissen betrifft (Recht am eigenen Bild).